Geschäftsordnung

1. Präambel

Gemäß § t Ziffer 2. der Satzung des Bürgervereins Jever e.V. kann sich der Vorstand eine Geschäftsordnung geben. Damit ist der Vorstand von Mitgliederversammlungen legitimiert, das Verfahren über die gesamte Geschäftsführung des Vereins durch den Vorstand selbst zu regeln. Unter Vorstand ist der in der Satzung des Vereins so genante erweiterte Vorstand zu sehen.

2. Funktion des Vorstandes

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, unbeschadet der gesetzlichen Vertretung des Vereins nach außen. Zwischen den Mitgliederversammlungen entscheidet der Vorstand entsprechend der Satzung des Vereins über alle Geschäfte.

3. Sitzungen des Vorstandes

Der Vorstand hält monatlich eine ordentliche Vorstandssitzung ab ( 11 x jährlich). Die Ladung zu den Sitzungen erfolgt mit einer Frist von drei Tagen durch den Vorsitzenden, im Falle von dessen Verhinderung durch seinen Vertreter, dem 2. Vorsitzenden. Jedes Mitglied des erweiterten Vorstandes kann jederzeit die Ladung zu einer außerordentlichen Vorstandsitzung verlangen. Eine solche Sitzung muss innerhalb von zwei Wochen ab Zugang eines solchen Verlangens stattfinden.

4. Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des erweiterten Vorstandes in der Sitzung anwesend sind. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder des Vorstandes beschlussfähig, wenn er mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen wurde.

5. Sitzungsordnung

Der Vorsitzende führt die Vorstandsitzungen. Er erteilt den Vorstandsmitgliedern das Wort. Der Vorsitzende kann Vereinsmitglieder oder andere Personen (z.b. Referenten) als Gäste zu den Sitzungen zulassen. Gäste dürfen nicht an der Beschlussfassung zugelassen werde.

6. Beschlussfassung

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Beschlüsse des Vorstandes können auch im Umlaufverfahren schriftlich gefasst werden. Ein im Umlaufverfahren gefasster Beschluss ist nur dann wirksam, wenn er einstimmig gefasst wurde.

7. Protokoll

Über die Inhalte der Vorstandsitzung ist vom Schriftführer oder eine vom 1. Vorsitzenden bestimmtes Vorstandsmitglied ein Protokoll anzufertigen. Dieses ist vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, diese Protokolle einzusehen

8. Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bürgervereins Jever e.V. am 23.07.2022 durch die Mitglieder angenommen, und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle anderen Geschäftsordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Jever, den 23.07.2022

Hanspeter Waculik    1. Vorsitzende
Wolfgang  Remer      2. Vorsitzender